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AGB

I.Allgemeines


Die Leistungen und Angebote der Firma die Wohnungsauflöser erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Angebote und Vertragsschluss


Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Firma die Wohnungsauflöser. Mit dem Vertragsschluss gehen alle Gegenstände in dem Objekt inkl. des Abfalls in den Besitz der Firma die Wohnungsauflöser über. Ausgenommen sind selbstverständlich Gegenstände, zu denen vereinbart wurde, dass sie im Besitz des Auftraggebers bleiben.

III. Preise


Die Preise werden nach einer Besichtigung und Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise erfolgen nach § 19 Abs. 1 S. 1 UStG ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.

IV. Termin- und Leistungszeit


Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferung der Dienstleistung verlängert sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Firma die Wohnungsauflöser das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen.

Sie berechtigen die Firma die Wohnungsauflöser, die Termine und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferung der Dienstleistung oder wird die Firma die Wohnungsauflöser von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber daraus keine Schadensansprüche ableiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma die Wohnungsauflöser nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Kommt die Firma die Wohnungsauflöser in Termin oder Leistungsverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Schadensansprüche werden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gewährleistet.

V. Gewährleistung


Die Firma die Wohnungsauflöser gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Vertragspartner verpflichtet, der Firma die Wohnungsauflöser diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Firma die Wohnungsauflöser ist in diesem Fall verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. Verstößt der Vertragspartener gegen die Anzeigepflicht, so sind andere Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Firma die Wohnungsauflöser die Beseitigung der Beanstandungen oder Mängel nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Zahlungsbedingungen


Die Wohnungsauflöser gewährt gewerblichen sowie privaten Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Eine Begleichung der Rechnung vor Ort nach der erbrachten Leistung in Bar oder SCheck sind möglich. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma die Wohnungsauflöser über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

VII. Haftungsbeschränkung


Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma die Wohnungsauflöser als auch gegen deren Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

VII. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

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